
Die actio arbitraria ist eine Klageform des Römischen Rechts. Sie führt zu einer zweistufigen Verurteilung des Beklagten. In einer ersten Stufe spricht der Prätor die Verpflichtung des unterlegenen Beklagten zum Schadensersatz in Form von Naturalrestitution aus. Kommt der Beklagte dieser Verpflichtung nach, so wird er im Schlußurteil freigespr...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_arbitraria
Keine exakte Übereinkunft gefunden.